"Ein Cyber-Rüpel beledigte wiederholt die Teilnehmer eines Party-Chats. Obwohl er daraufhin ausgeschlossen wurde, logte er sich per Namenswechsel immer wieder ein und machte weiter. Der Betreiber zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht: Der Dauerstörer muss draußen bleiben und eine Unterlassungserklärung unterschreiben (Oberlandesgericht Köln, 19 U 2/00). Ähnliches gilt übrigens auch für Foren (Landesgericht München I, 30 O 11973/05)."
Quelle
Also Spammer und Störenfriede, Vorsicht...ihr könntet Post bekommen
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Montag, 2. November 2009
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